Starke Lobby gegen Krise und Sparhaushalt
Im Jahr 2023 konnten wir unsere Mitgliedseinrichtungen bei komplexen Antragsverfahren im Rahmen der Energiepreisbremse unterstützen. Durch die bis April 2024 laufende gesonderte Erstattung zusätzlicher Energiekosten konnten unsere voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen ihr Angebot ohne Einschränkungen erhalten und die versorgten Menschen vor zusätzlichen finanziellen Belastungen schützen.
In einer Zeit wirtschaftlicher und personeller Zwänge war die Gesetzgebung zur besseren Personalausstattung in vollstationären Pflegeeinrichtungen ein Hoffnungsschimmer. Hier begleiten wir verbandlich die Themen Mitarbeitergewinnung und Personalorganisation. Ein Thema der fachlichen Beratung war der rechtlich nach wie vor unsichere »assistierte Suizid«.
In einem Fachtag haben wir zu rechtlichen und ethischen Aspekten informiert und unter Einbindung der einzigen Beratungsstelle für Angehörige und professionelle Berufsgruppen bei assistiertem Suizid diskutiert. Zu einer Gesetzgebung konnte sich der Bundestag leider noch nicht durchringen.
Über das Jahr ließ die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg, initiiert durch Diakonie, die Kostenentwicklung und -zusammensetzung der ambulanten Pflege durch das Institut für europäische Gesundheits- und Sozialwirtschaft (IEGUS) untersuchen – aufmerksam verfolgt durch die bundesweite Fachwelt. Im Ergebnis bekamen die Pflegedienste erstmalig fundierte unternehmens- und regionsspezifische Richtgrößen für Einzelentgeltverhandlungen an die Hand, die zukünftig zu effizienteren und leistungsgerechten Vergütungsverhandlungen beitragen sollen.
Im Mai 2023 reagierte die Diakonie mit einer großen Demonstration und breiter medialer Aufmerksamkeit auf das frisch verabschiedete Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Das Gesetz erfüllte keine Hoffnungen auf eine reale Entlastung von Pflegekräften, Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Die Anpassungen bei der Finanzierung in der stationären und ambulanten Pflege stehen in keinem Verhältnis zu dem wachsenden Bedarf an Pflegeleistungen und einhergehenden Kosten. Also wurden und werden wir weiterhin auf der Straße und in den Gremien für eine grundlegende Struktur- und Finanzreform der Pflege laut.
2023 war aber auch ein Jahr direkter Verhandlungserfolge: So konnten wir im Land Berlin neue Rahmenbedingungen für eine verbesserte Finanzierung der Kurzzeitpflege als wichtige Stütze der häuslichen Pflege erreichen. Die Unterbringung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung überbrückt Situationen, in denen die Pflege zu Hause zeitweise nicht möglich ist, zum Beispiel durch den Ausfall der Pflegeperson.
Das Qualitätssiegel Lebensort Vielfalt, ein Programm zur Qualifizierung und Zertifizierung für diversitätssensible Pflege und Gesundheitsförderung, wurde als Impuls in die Mitgliedseinrichtungen gegeben.
Andreas Becker
Leiter des Arbeitsbereiches Altenarbeit und Pflege und Geschäftsführerin des Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflegerische Dienste (EVAP)